IT für Arztpraxen: Telematikinfrastruktur verstehen
Die Telematikinfrastruktur – kurz TI – ist das digitale Nervensystem des deutschen Gesundheitswesens. Seit der Einführung des Konnektors und der elektronischen Gesundheitskarte haben Arztpraxen eine völlig neue IT-Komponente in ihrem Alltag. Was zunächst technisch komplex klingt, lässt sich mit dem richtigen Überblick gut verstehen und managen. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Grundlagen und gibt praktische Hinweise für Praxisinhaber.
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes, hochsicheres Netzwerk, das alle Akteure im deutschen Gesundheitswesen verbindet: Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und weitere Leistungserbringer. Es ist vom normalen Internet getrennt und wird von der gematik GmbH betrieben und reguliert – einer Gesellschaft, an der der Bund die Mehrheit hält.
Über die TI laufen heute der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), die elektronische Gesundheitskarte (eGK), der Versichertenstammdatenabgleich (VSDM), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sowie die elektronische Patientenakte (ePA). Die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ermöglicht den sicheren Austausch von Arztbriefen und Befunden.
Der Konnektor: Herzstück der Praxis-TI
Das zentrale Hardware-Element in jeder angeschlossenen Praxis ist der Konnektor. Dieses spezielle Gerät – vergleichbar mit einem Router, aber mit wesentlich mehr Sicherheitsfunktionen – stellt die Verbindung zwischen der Praxis-IT und der TI her. Alle Zugriffe auf TI-Dienste laufen über den Konnektor.
Wichtig zu wissen: Konnektoren haben eine begrenzte Laufzeit. Die Zulassung erlischt nach einer festgelegten Betriebsdauer, und das Gerät muss ausgetauscht werden. Viele Praxen wurden von diesem Thema überrascht – eine gute IT-Betreuung prüft regelmäßig den Status und plant den Austausch rechtzeitig.
Derzeit vollzieht sich ein weiterer Wandel: Der klassische Hardware-Konnektor wird schrittweise durch den Software-Konnektor und den TI-Gateway ersetzt. Diese neuen Ansätze sind flexibler und günstiger im Betrieb, erfordern aber eine aktuelle, stabile IT-Infrastruktur in der Praxis.
Welche Hardware braucht eine Arztpraxis?
Für den Anschluss an die TI benötigt eine Praxis mindestens: einen Konnektor, ein Kartenterminal (stationär oder mobil) für die eGK und den eHBA, einen Praxis-PC mit zertifizierter Praxisverwaltungssoftware (PVS) sowie eine stabile Internetverbindung. Letzteres ist oft unterschätzt: Die TI-Verbindung läuft zwar über gesicherte Kanaele, aber der Internetzugang der Praxis beeinflusst Stabilität und Geschwindigkeit.
Darüber hinaus empfiehlt sich eine USV (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) für Konnektor und Server. Ein Stromausfall während eines Verbindungsaufbaus kann zu Fehlern im TI-System führen, die aufwändig zu bereinigen sind.
Sicherheit in der Praxis-IT
Die TI selbst ist hochgesichert – aber die Praxis-IT drumherum muss es auch sein. Patientendaten fallen unter die DSGVO und das Patientengeheimnisschutzgesetz. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mit der IT-Sicherheitsrichtlinie verbindliche Mindestanforderungen für Praxen festgelegt.
Dazu gehören unter anderem: regelmäßige Datensicherungen (täglich, mit externer Kopie), Virenschutz auf allen Arbeitsplätzen, sichere Passwörter und Benutzerkonten für jeden Mitarbeiter, eine Firewall sowie ein geregeltes Update-Management. Praxen mit mehr als fünf Arbeitsplätzen oder medizinischen Geräten mit Netzwerkanschluss müssen zusätzliche Maßnahmen nachweisen.
Die elektronische Patientenakte (ePA): Was kommt auf Praxen zu?
Seit 2025 erhalten gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA – sofern sie nicht aktiv widersprechen. Arztpraxen sind verpflichtet, Befunde, Medikationspläne und Diagnosen in diese Akte einzuspeisen. Das erfordert technisch eine aktuelle PVS-Version und eine funktionsfähige TI-Anbindung.
Für Praxen bedeutet das: Die IT-Infrastruktur muss nicht nur stabil laufen, sondern auch aktuell sein. Veraltete Software oder nicht gepatchte Systeme können dazu führen, dass der ePA-Dienst nicht korrekt funktioniert – mit möglichen rechtlichen Konsequenzen.
IT-Betreuung für Arztpraxen: Was ist zu beachten?
Nicht jeder IT-Dienstleister ist für die Betreuung von Arztpraxen geeignet. Wichtig ist, dass der Anbieter Erfahrung mit TI-Anbindungen, gängigen PVS-Systemen (z. B. von Medatixx, CGM, Turbomed) und den spezifischen Datenschutzanforderungen im Gesundheitswesen hat. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach DSGVO ist mit jedem IT-Dienstleister, der Zugang zu Patientendaten hat, Pflicht.
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